Zuständigkeiten bei der Hygiene-Überwachung: Bauwesen, Trinkwasser, Schwimmbäder, Gesundheitseinrichtungen, Thermalanstalten, Einrichtungen der Schönheitspflege, Bestattungswesen, Chemische Stoffe und Gemische.
Andere Zuständigkeiten: Impfungen von Kindern und Erwachsenen, internationale Reiseberatung, Überwachung von Infektionskrankheiten, ärztliche Bescheinigungen.
Die Leitung der Ambulatorien und die Hygienetätigkeiten werden weiterhin vor Ort in jedem Gesundheitsbezirk gewährleistet.