Die Elektronische Identitätskarte (EIK)

Da die Abwicklung von der Beantragung bis hin zur Ausstellung länger dauert als bei der Identitätskarte...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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Gemeindeamt

Da die Abwicklung von der Beantragung bis hin zur Ausstellung länger dauert als bei der Identitätskarte in Papierform, ist eine Terminvereinbarung beim Meldeamt der Gemeinde Mühlwald notwendig.

 

Bevorzugt werden jene Personen, die über keine Identitätskarte verfügen bzw. deren Identitätskarte nicht mehr gültig ist. Termine können telefonisch ausschließlich unter +39 0474 656217 (Niederkofler Annemarie) von Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 vereinbart werden.


Beim Termin ist folgendes vorzulegen:

  • ein gültiges Erkennungsdokument;
  • die Steuernummernkarte bzw. Gesundheitskarte;
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Farbe) in Papierformat
  • die Zahlungsbestätigung, falls die Zahlung bereits durchgeführt wurde;
  • die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte;
  • die alte Identitätskarte im Falle der Erneuerung;
  • bei Minderjährigen: die Unterschrift der Eltern
  • bei Minderjährigen, die noch keine Identitätskarte besitzen: persönliches Erscheinen zwecks Identifizierung;
  • bei Minderjährigen über 12 Jahren: persönliches Erscheinen zwecks Unterschrift.

Die Ausstellungsgebühr pro Karte beträgt 22.00€.

 

Die Zustellung der elektronischen Identitätskarte erfolgt innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Antragstellung durch die italienische Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato – IPZS).

 

Organspende

Bei der Antragstellung haben volljährige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben.Genauere Informationen können auf der Internetseite http://www.provinz.bz.it/qesundheit-Ieben/qesund-heit/kampaqnen/spende-Ieben-dona-vita.asp nachgelesen werden.

 

Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat 

Die Identitätskarte in Papierformat ist nur mehr in folgenden Fällen vorgesehen:


  • nachgewiesene Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung der Identitätskarte;
  • Bürgerinnen und Bürger, bei welchen eine Nichtübereinstimmung in den Datenbanken des Meldeamtes, des Steuermeldeamtes (Anagrafe tributaria) und des INA (Indice nazionale delle Anagrafi) aufscheint und diese nicht kurzfristig richtiggestellt werden kann;
  • italienische Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland ansässig und im AIRE (Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) eingetragen sind;
  • nicht ansässige Bürgerinnen und Bürger, die vorübergehend das Domizil in der Gemeinde haben oder im AIRE einer anderen Gemeinde eingetragen sind. In diesen Fällen erfolgt die Ausstellung des Ausweises Iaut Anweisungen des Innenministeriurns ausschließlich “bei einem unverzüglichen und nachgewiesenen Bedarf“ und nach vorheriger Unbedenklichkeitserklärung der Wohnsitzgemeinde.

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Zuletzt aktualisiert: 06.05.2024, 19:01 Uhr

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