Verordnung Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde Mühlwald offene Forderungen zwangsweise eintreiben darf, wenn freiwillige Zahlungen ausbleiben.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat eine neue Regelung beschlossen, wie sie Geld eintreiben kann, wenn jemand nicht freiwillig bezahlt. Wenn Mahnungen nicht helfen, darf die Gemeinde eine Firma beauftragen, das Geld zwangsweise einzutreiben. Die Regeln gelten ab dem 1. Januar 2024 und ersetzen die alte Verordnung von 2019.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2024

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 19:13 Uhr

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