Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 4/R vom 26.02.2026

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

02.03.2026

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat neue Regeln für die Immobiliensteuer beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Es gibt Steuererleichterungen und Befreiungen für bestimmte Wohnungen, zum Beispiel wenn sie kostenlos an Verwandte oder mit Mietvertrag vermietet werden sowie für touristische und landwirtschaftliche Gebäude. Wer diese Vorteile nutzen will, muss bestimmte Dokumente rechtzeitig bei der Gemeinde einreichen.

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Veröffentlichungsdatum

02.03.2026

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026, 18:00 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Pfarrblatt Mühlwald und Lappach