Änderung der Sammlung von Speiseölen und -fetten für gastgewerbliche Betriebe

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Aufgrund einer Änderung der nationalen Bestimmungen im Bereich der Abfälle sind die von Betrieben produzierten Speiseöle und Bratfette ab 01.01.2024 nicht mehr Sonderabfälle die dem Hausmüll gleichgestellt sind. Die Folge dieser gesetzlichen Änderung ist, dass diese Speiseöle und Bratfette nicht mehr über den öffentlichen Sammeldienst der Bezirksgemeinschaft Pustertal abgeholt und entsorgt werden dürfen.

Ab 01.01.2024 müssen Betriebe selbst für eine gesetzeskonforme Entsorgung der Altöle und Bratfette Sorge tragen.

17.11.2023